Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung weichen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben ab und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

 

Jahresabschlusserstellung

 

Der Jahresabschluss ist nicht nur ein gesetzliches Erfordernis. Er ist auch ein bedeutendes Steuerungsinstrument für jeden Unternehmer. Folgende Leistungen erhalten Sie wenn Sie uns mit der Jahresabschlusserstellung beauftragen:

 

  • Aufstellung der Handelsbilanz
  • Aufstellung der Steuerbilanz sofern erforderlich
  • Erstellung des Anlagengitters
  • Erstellung der Offenen-Posten-Liste
  • Erstellung des Anhangs (sofern gesetzlich vorgeschrieben)
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt
  • Vorbereitung der Gesellschafterprotokolle (sofern erforderlich)
  • Bereitstellung mehrerer Exemplare für Banken und Gläubiger

 

Bilanzbericht

 

Für größere Kapitalgesellschaften ist es üblich einen Bilanzbericht zu erstellen. Hierin werden die wichtigsten in der Bilanz und GuV enthaltenen Positionen erläutert. Der Bilanzbericht wird häufig von Gläubigern oder Banken erwartet. Unser Bilanzbericht erfüllt sämtliche gesetzliche Anforderungen und hat ein optisch ansprechendes Design.

 

Beratung zur Jahresabschlusserstellung

 

Durch verschiedene Reformen im Handels- und Steuerrecht der letzten Jahre bestehen inzwischen Unterschiede zwischen der gesetzlichen Mindestanforderung und dem möglichen Höchstumfang eines Jahresabschlusses. Bei der Form des Jahresabschlusses sind nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern auch die Anspruchsgruppen wie Banken, Gläubiger, Leasinggeber etc. mit ins Kalkül zu ziehen. Wir beraten Sie hinsichtlich der für Sie richtigen Form der Jahresabschlusserstellung unter Abwägung der wirtschaftlichen Vorteile, der gesetzlichen Anforderungen und nicht zuletzt der kostenoptimierten Umsetzung.

 

E-Bilanz

 

Seit 2012 ist die Einreichung einer elektronischen Bilanz (E-Bilanz) beim Finanzamt für alle bilanzierenden Unternehmen verpflichtend. Dabei ist der Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen. Dabei wird die Bilanz in eine rechtsformunabhängige Taxonomie transformiert und dem Finanzamt zur Verfügung gestellt. Wir erstellen Ihre E-Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses und kümmern uns um die elektronische Versendung an das Finanzamt.
Außerdem beraten wir Sie gerne auch bei der Umsetzung des Projekts, sofern Sie Ihre Buchhaltung und die E-Bilanz selbst erstellen. Wir evaluieren die richtige Software und erstellen bei Bedarf das Kontenmapping auf die Standardtaxonomie.

 

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